Mitglieder stimmen für eine neue, modernere Satzung der DJK Dom Minden
Die Zukunft vor Augen stehen Vereinsvorstände in der ständigen Pflicht, ihre Ausrichtungen, ihr Handeln und ihre Ziele immer wieder aufs Neue zu hinterfragen und zu überprüfen. Wer das nicht tut, kann sich gewiss sein, dass Stagnation und Stillstand das Gesicht ihres Vereins prägen. Wie es jedoch geht, das zeigt einmal mehr die DJK Dom Minden, die sich in allen Bereichen der aktuellen Zeit anpasst und Schritte für die Zukunft in Gang setzt.
Das betrifft insbesondere auch die Satzung des Vereins, die zwar über die Jahre in Zügen angepasst wurde, nun aber einer gründlichen Überarbeitung bedurfte, um vergangene Vorgehensweisen der Moderne anzupassen und sich für die Zukunft aufzustellen.
Das ist am 12. April geschehen, als die anwesenden Mitglieder mit ihrem Votum die Weichen für eine neue, modernere Satzung stellten.
Die neue Satzung stärkt das Ehrenamt in der DJK
Vorstand besteht nur noch aus fünf Personen – Ältestenrat und Kassenprüfer neu verankert – Standing Ovation für Stephan Kurze
25 Jahre lang war er das Gesicht der DJK Dom Minden. Seit 1999 hatte er den Vorsitz inne. Auf der jüngsten Jahreshauptversammlung machte Stephan Kurze nun den Weg für einen neuen Vorstand frei. Mit „Standing Ovation“ wurde er in der Multifunktionshalle der DJK-Kita St. Sophia von den zahlreich erschienen Mitgliedern verabschiedet. Kurze hatte in seiner Amtszeit viele Projekte angeschoben, die DJK seit Amtsbeginn von 480 auf fast 2.000 Mitglieder vergrößert und sie zu einem der größten und modernsten Vereine im Kreisgebiet gemacht.
In seinem letzten Jahresbericht ging Stephan Kurze noch einmal auf die Entwicklung in allen Bereichen ein (siehe weiterer Bericht). Einen besonderen Raum der Mitgliederversammlung nahmen die Präsentation und Abstimmung über die neue Satzung ein. „Modern und zukunftsorientiert“ lautete das Motto bei der Neugestaltung. So ist der Vorstand künftig nur noch mit fünf Personen bestückt – einem 1. Vorsitzenden und vier 2. Vorsitzenden mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen.
Keine wirtschaftliche Abhängigkeit
Außerdem schließt die neue Satzung eine Vorstandsposition bei einer wirtschaftlichen Abhängigkeit im Verein oder seiner Unternehmen aus. „Ehrenamtlichkeit ist uns sehr wichtig und soll in der Führung der DJK auch im Mittelpunkt stehen“, erklärte Sophia Kämmerling, bislang 2. Vorsitzende des Vereins und Stellvertreterin Kurzes.
In der Satzung heißt es dazu unter §7 Vorstand, Absatz 2, Punkt 4: „Der Vorstand wird ehrenamtlich tätig. Personen, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur DJK oder einem Unternehmen oder einer Gesellschaft, an der DJK mehrheitlich beteiligt ist, stehen, können nicht Mitglied des Vorstands sein. Ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte. Ein Vorstandsmitglied scheidet aus, wenn ein solches Verhältnis entsteht.“
Ebenfalls in der neuen Satzung verankert ist ein Ältestenrat, dem auch ein Geistlicher angehört. „Früher hatten wir einen Geistlichen Beirat im Vorstand. Für die Zukunft haben wir uns für diesen Weg entschieden.“ Der Ältestenrat hat sowohl die Funktion eines Aufsichtsgremiums als auch als Ansprechpartner für Unstimmigkeiten oder Zwischenfälle im Verein. Hierzu heißt es in den ersten fünf Absätzen in der neuen Satzung unter §8 Ältestenrat:
„1. … Der Ältestenrat kann aus bis zu drei Personen bestehen. Ein Mitglied des Ältestenrats soll ein Geistlicher sein.
2. Die Mitglieder des Ältestenrats werden auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
3. Der Ältestenrat überwacht den Vorstand der DJK bei der Leitung des Vereins. Er unterstützt ihn bei der Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke und arbeitet zum Wohle des Vereins vertrauensvoll mit ihm zusammen. Der Ältestenrat berät den Vorstand und ist vor allen Entscheidungen, die über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinausgehen, zu hören. Überwachung und Beratung umfassen insbesondere Fragen zur Einhaltung der Geschäftsordnung des Vorstandes und der Wirtschaftlichkeit. Der Ältestenrat ist verpflichtet, die Interessen des gesamten Vereins gegenüber dem Vorstand zu vertreten und darf zu diesem Zweck außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.
4. Der Ältestenrat hat auch die Funktion eines Schiedsrichters, wenn innerhalb der Mitgliederversammlung keine Einigung zustande kommt.
5. Der Ältestenrat wird ehrenamtlich tätig. Personen, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur DJK oder einem Unternehmen oder einer Gesellschaft, an der DJK mehrheitlich beteiligt ist, stehen, können nicht Mitglied des Ältestenrates sein. Ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte. Ein Mitglied des Ältestenrates scheidet aus, wenn ein solches Verhältnis entsteht.“
Kassenprüfer gewählt
Im Rahmen künftiger Mitgliederversammlungen ist durch die neue Satzung zudem geregelt, dass die Kasse durch zwei Kassenprüfer geprüft wird. Bislang waren alle Belege an ein beauftragtes Steuerbüro gegangenen – an der Korrektheit der Buchungen gab es keinen Zweifel. „Mit der Einführung der Kassenprüfer geht es uns in erster Linie um noch mehr Transparenz für die Mitglieder. Sie sollen nicht die eigentliche Buchung an sich sehen, die weiterhin vom Steuerbüro vorgenommen wird, sondern alles auch inhaltlich prüfen“, so Sophia Kämmerling.
Nach der Verabschiedung der neuen Satzung, für die bei vier Nein-Stimmen und drei Enthaltungen die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit deutlich erfüllt wurde, traten fast alle bisherigen Vorstandsmitglieder von ihren Posten zurück, um den Weg frei für eine neuen Vorstand zu machen. Bei den Wahlen dazu blieb das Amt des 1. Vorsitzenden zwar aktuell vakant, allerdings bleibt der Verein durch die vier neuen 2. Vorsitzenden handlungsfähig. Gewählt wurden Sophia Kämmerling (Finanzen), Ricarda Colaci (Personal), Agnes Schmitz (Sport) und Fabian Breuer (Kinder, Jugend und Kultur).
Den Ältestenrat vertreten nach entsprechender Wahl Volker Krusche, Frank Broza und Pastor Jakob Jan Küchler. Zu Kassenprüfern wurden Marco Hellmold, Andreas Lahme und Jörg Kruse (Ersatz) gewählt.